Aufräumarbeiten beendet: Kantonsapotheke geht ans Unispital

Hohe Investitions- und Mietkosten für den damaligen Neubau der Kantonsapotheke in Schlieren belasten die Institution seit der Eröffnung. Nach vier Jahren Kommissionsarbeit ist das Gesetz zur Übertragung ans Universitätsspital besiegelt.
Die SP stimmt der Übertragung zu. Sie hat sich in der Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass die kantonalen Spitäler keine überhöhten Preise für Medikamente mehr zahlen müssen und hoheitliche Aufgaben nicht privatisiert werden.

Im Eilzugstempo wurde noch unter alt Regierungsrat Heiniger mit einem privaten Investor die Kantonsapotheke KAZ in Schlieren 2017 in einen Neubau verlegt. Schnell zeigte sich: 4.9 Millionen Franken Miete jährlich und eine überdimensionierte Struktur gehen ins Geld und sind nicht zukunftsfähig. Kurz darauf verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage zur Umwandlung der KAZ in eine Aktiengesellschaft mit Übertragung an das Universitätsspital USZ. Damit verbunden ist nicht zuletzt ein entsprechender Sanierungsauftrag, bei dem die kantonalen Spitäler ihren Beitrag durch den Bezug von Leistungen zu überhöhten Preisen leisten sollen. Der Verdacht war schon damals, dass nun die Aufräumarbeiten einer verfehlten Planung in Angriff genommen werden müssen.

Entscheidend für die SP sind die Modalitäten der Übertragung: «Die kantonalen Spitäler dürfen nicht zusätzlich belastet werden!» sagt SP-Kantonsrätin Esther Straub. Die SP hat sich in der Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Gesundheitsdirektion vor der Übergabe der KAZ ans USZ vorgängig den Buchwert der KAZ überprüft und eine ausserplanmässige Abschreibung vornimmt. Zudem ist dank der SP gesetzlich festgehalten, dass die Einsparungen aus der ausserplanmässigen Abschreibung dazu genutzt werden müssen, die Leistungen der KAZ für die Spitäler entsprechend zu vergünstigen. So bleibt die KAZ auch künftig für die kantonalen Spitäler attraktiv, denn sie werden nicht mit Sanierungsbeiträgen an die KAZ belastet und es ermöglicht weiteren Institutionen aus dem Gesundheitswesen, Leistungen bei der KAZ zu beziehen. Auch muss der Kantonsrat den definitiven Verkaufspreis der Aktien an das USZ genehmigen.

 

Mehrheit in öffentlicher Hand, ergänzt mit öffentlichem Auftrag

Die Mehrheit der KAZ-Aktien müssen gemäss dem ausgearbeiteten KAZ-Gesetz beim USZ bleiben; die SP fordert aber weiter, dass Aktien nur an Institutionen des Gesundheitswesens veräussert werden können, welche eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft haben oder keine Gewinne ausschütten.

Die SP begrüsst zudem, dass die Gesundheitsdirektion aufgrund der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie durch eine Ergänzung im Gesundheitsgesetz die KAZ verpflichtet, bei aussergewöhnlichen Ereignissen die Versorgung der Institutionen und selbstständigen Fachpersonen des Gesundheitswesens mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sicherzustellen.

 

Personal soll GAV bekommen

Die Arbeitsverhältnisse werden in Zukunft privatrechtliche sein und die SP will daher den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) mit den Arbeitnehmendenverbänden im Gesetz verankern. «Während mindestens 5 Jahren darf es keine Verschlechterung fürs Personal geben. Der bisherige Lohn, die Personalvorsorge und die Kündigungsmodalitäten müssen erhalten bleiben. Zudem braucht es einen Gesamtarbeitsvertrag.» fordert Andi Daurù, Co-Präsident der SP-Kanton Zürich und Mitglied der vorberatenden Kommission.

 

Auskünfte

  • Andreas Daurù, Kantonsrat SP, Co-Präsident SP Kanton Zürich, 079 360 48 64
  • Esther Straub, Kantonsrätin SP,  078 609 81 81