Die Ablehnung der Uferinitiative ist mutlos und missachtet geltendes Recht

Mit der Ablehnung der Uferinitiative schliesst sich die Kommission des Kantonsrats der Verweigerungshaltung der Regierung an. Dabei ist das Bundesrecht klar: Gewässer sind in der Schweiz öffentlich – und müssten dementsprechend auch öffentlich zugänglich sein.

Die SP bedauert die mutlose Ablehnung der wichtigen und sinnvollen Uferinitiative durch die Kommission für Planung und Bau (KPB). Denn die Gewässer in der Schweiz sind gemäss Gesetz öffentlich. Dies ist im ZGB (Art. 664) und im Raumplanungsgesetz des Bundes (Art. 3) so festgehalten. Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, dann muss es auch öffentlich zugänglich sein. Leider ist die Zürcher Regierung bis heute nicht bereit, das Bundesrecht im Kanton Zürich anzuwenden und privilegiert private Konzessionsinhaber:innen am Zürichsee zum Nachteil der Zürcher Bevölkerung.

 

«Die ewige Verhinderungs- und Verweigerungspolitik, was die Planung und Umsetzung der Uferwege um den Zürichsee anbelangt, muss endlich ein Ende haben», hält SP-Kantonsrat Jonas Erni fest. Denn trotz der budgetierten Mittel und der Pflicht des Kantons zur Erstellung der Uferwege rund um den Zürichsee geht es bis heute nicht vorwärts.

 

Es geht bei der Diskussion um die Uferwege zudem um nichts Geringeres als die Frage, ob übergeordnetes Recht auch für Seeufer gilt – also der öffentliche Zugang zu Gewässern wiederhergestellt wird oder die breite Öffentlichkeit zugunsten einer kleinen privilegierten Minderheit enteignet wird. Die SP wird sich deshalb auch im Abstimmungskampf für die Initiative einsetzen.

 

Neben dem Bau des Seeuferwegs fordert die Uferinitiative zudem, dass der Lebensraum von Pflanzen und Tieren erweitert, aufgewertet und geschützt werden soll. Die Initiative ist also nicht nur sozial-, sondern auch umweltpolitisch von grosser Bedeutung.

 

«Die Ablehnung der Uferinitiative durch die Kommission ist eine verpasste Chance für eine saubere und unserem Kanton würdige Umsetzung von Bundesrecht – damit die Seeufer und der Zürichsee wieder das werden können, was sie eigentlich immer waren: Lebensraum für Mensch und Natur statt verbaute Privatareale für Privilegierte», so Jonas Erni.